2

MENGENERMITTLUNG & ANGEBOTSKALKULATION

Die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Ermittlung der Mengen werden bei einer Leistungsbeschreibung mit LV durch den Architekten und bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung durch den Generalunternehmen durchgeführt. Unabhängig von den Ausschreibenden soll der Baupreis jedoch aus dem Bau-Soll ohne umfangreiche Vorarbeiten sicher berechnet werden. Eine falsche Mengenangabe sowie ein unvollständiges LV führen oft zu Nachträgen. Bei einer Mengenermittlung werden daher interne Prüfpositionen zum Zweck der Plausibilisierung erstellt. Die zur Sonderleistung gehörenden Bauteile und Qualitätsmerkmale müssen besonders in dem LV oder den Vorbemerkungen erwähnt werden.