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AUFMASSERSTELLUNG & ABRECHNUNG

Bauleistungen werden häufig aus den Angaben in den Ausführungsplänen abgerechnet. Oft fehlen Detailanschlüsse in den Ausführungsplänen, welche für die vereinbarte Qualität des Gewerkes entscheidend sind. Detailanschlüsse dienen zur Visualisierung der Schnittstellen zu anderen benachbarten Bauteilen. Unerwähnte Detailanschlüsse in der Ausführungsplanung bleiben im Leistungsverzeichnis (LV) auch meistens unberücksichtigt. Notwendige Leistungen, die im Vertrag nicht vorgesehen aufgrund der unvollständigen Detailpläne sowie LV-Positionen sind, werden demzufolge durch Nachträge vom Bauunternehmen kompensiert.

Detailanschlüsse dienen weiterhin zur Erstellung einer detaillierten Bauablaufplanung, da die Schnittstelle angrenzender Bauteile rechtzeitig vorbereitet werden müssen. Die nicht in den Ausführungsplänen detaillierten Leistungen müssen durch Aufmaß mit zusätzlichem Aufwand ermittelt werden, da diese prüfbar abzurechnen sind. Hierbei ist ersichtlich, dass ein Bauwerk kein Produkt mit reinen Mengeneinheiten ist, sondern Ergebnis eine Bauleistung und somit in der Ausschreibung auf Leistungseinheiten zu beziehen ist.